Erbschaftssteuer - was ist das überhaupt?





Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines jeden modernen Staates auf dieser Welt. „Steuern“ sind aus einem althochdeutschen Wort hervorgegangen, welches so viel bedeutet wie „Stütze“. Diese „Stütze“, Frondienste und Naturalabgaben in Form von Vieh oder Getreide im mittelalterlichen Lehnswesen, sind jedoch schon lange zu reinen Geldleistungen geworden.

In Deutschland gibt es neben einer Vielzahl von Steuern auch eine Erbschaftssteuer, die immer bei Todesfällen mit Geld-Zuwendungen zum Tragen kommt. Obwohl inhaltlich natürlich verwandt, ist sie nicht mit der Schenkungssteuer zu verwechseln!
Ein wenig ärgerlich kann es schon sein, wenn man größere Geldmengen erbt und große Teile der Geldsumme an den Staat abtreten muss. Erbschaftssteuern.net möchte Sie aufklären und Ihnen Pflichten und Rechte aufzeigen. Viele Fragen wie „wo ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbe?“ oder „wie wird eigentlich der Wert eines Nachlasses ermittelt?“ Sollen beantwortet werden. Rechts im Menü finden sich die wichtigsten Fragen, die Erben unter den Nägeln brennen könnten.

Als 2009 in Deutschland das neue Erbschaftsteuergesetz in Kraft trat, wurde stark kritisiert, dass enge Verwandte wie Geschwister beinahe wie Fremde bzw. nur entfernte Verwandte behandelt und mit Abgaben zwischen 30 und 50 Prozent belangt wurden. 2010 wurde die Erbengruppe jedoch durch das sogenannte „Wachstums-Beschleunigungsgesetz„ entlastetet. Die Steuer-Belastung beträgt derzeitig nur noch 15 bis maximal 43 Prozent. Für nähere Informationen ist im Menü rechts der entsprechende Punkt zu wählen.


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